Vorläufige Satzung der „Online Wappenrolle Cunow“

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§1 Wappenrolle

Die am 01. September gegründete „Online Wappenrolle Cunow“ hat seinen Sitz in Wörth am Rhein und veröffentlicht bürgerliche Familienwappen sowie  auch Adels-Wappen. Die Veröffentlichung eines Wappens unterliegt der Einhaltung der heraldischen Vorgaben und Regeln

§2 Führung der Wappenrolle

Die Wappenrolle wird geführt vom Vorstandsgremium der "Online Wappenrolle Cunow". (im weiteren Verlauf O-W-C genannt)

§3 Eintragungen in die Wappenrolle

In die O-W-C werden neu angenommene und traditionell geführte Wappen eingetragen, sofern sie den Grundsätzen des O-W-C zur Wappenführung entsprechen. Die Veröffentlichung wird in farbigem Format erfolgen.

Die Anmeldung ist mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular des O-W-C vorzunehmen. Die darin enthaltenen Angaben sind verbindlich und dementsprechend einzuhalten. Mit seiner Unterschrift auf dem Formular erkennt der Antragsteller die vorliegende Satzung an.

Bei Vorlage traditionell geführter Wappen mus der Einreicher den Führungsnachweis für seine Person bzw. Familie glaubhaft nachweisen (Vorlage von Urkunden oder beglaubigten Abschriften, Abstammungsnachweise u.ä.).

Bei Vorlage neu angenommener Wappen ist eine ausführliche Dokumentation über den/die Wappenstifter(in) oder die Wappenstiftende Familie mit Abstammungshinweisen, den ideellen Schöpfer (Entwerfer), Gestalter (Zeichner) sowie eine detaillierte Erklärung der Symbole und der Tingierung einzureichen. Gleichzeitig ist bei neugestifteten Wappen anzugeben, wer oder welcher Personenkreis zur Führung berechtigt sein soll (bei traditionellen Wappen orientiert sich die Führung an den überlieferten wappenrechtlichen Bestimmungen, d.h. der Einreicher hat i.d.R. kein Recht, den Führungskreis individuell zu ändern!).

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